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üble Machenschaften

19:26 / Ø5·Ø8·2ØØ5
[7 kommentare]

Wie heise.de berichtet („Dialer-Anbieter verteilt Trojaner”), haben sich ein paar der Geschäftemacher, die ihr Geld unter anderem mit Dialern verdienen, schon wieder eine neue Masche ausgedacht.
Dass man sich gut besuchte und verlinkte Domains bei der ersten sich bietenden Gelegenheit unter den Nagel reißt, um darunter fortan die eigene dubiose Einwahlsoftware an den surfenden Mann resp. Frau zu bringen, ist ja schon seit längerem nichts neues mehr. Diesmal geht's aber noch einen Schritt weiter: Per über die okkupierte Webseite auf fremde Rechner geschleustem Trojanischen Pferd wird der Rechner des Opfers zum Mithelfer bei der Suche nach weiteren Domains gemacht, deren Inhaberschaft in Kürze auslaufen wird oder könnte, so dass auch diese dann schnellstmöglich einer „feindlichen Übernahme” unterzogen und für gleichartige oder schlimmere Schurkereien verwendet werden können.
Und wer scheint da offenbar mal wieder irgendwie mit drin zu hängen? Der aus ähnlichen Fällen vielen schon bekannte – unter anderem durch einen „der bislang größten aufgedeckten Fälle von Internet-Piraterie” (O-Ton heise.de) – Anwalt Bernhard Syndikus.
Gönnen wir uns doch nun mal einen kurze Abschweifung zu den Rechtsanwaltskammern. Denen sind die sog. Anwaltsgerichte angegliedert, die gegen Anwälte Maßnahmen verhängen können, die bis zum Ausschluß aus der Kammer gehen können. Da fragt man sich als rechtlicher Laie doch, warum so mancher windiger Vertreter dieser Zunft von denen nicht mal belangt wird. Na klar, aus professioneller rechtlicher Sicht wird man vermutlich zahlreiche Gründe anführen können, warum das moralische Empfinden des Durchschnittsbürgers in absolut keinem Bezug dazu steht, wie unkoscher sich so ein Anwalt aufführen darf. Und, Zitat aus der wikipedia: „Die [Anwalts-]Gerichte sind ausschließlich mit Rechtsanwälten besetzt.” Ach so ja, eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus …

Grunz, Grunz

19:29 / Ø5·Ø8·2ØØ5
[6 kommentare]

Falls es irgendjemandem mal einfallen sollte, manche Rechtsanwälte mit Schweinen zu vergleichen – dann sollte meiner bescheidenen Meinung nach jedes Schwein, sogar noch posthum im Zustand eines Schnitzels, das Recht haben, sich gegen diesen üblen Rufmord zu verwehren.
Disclaimer: Diese persönliche Meinungsäußerung steht in keinerlei Zusammenhang mit irgendwelchen realen Vorfällen, noch den darin möglicherweise verwickelten Individuen, selbst für den Fall, dass ich kürzlich hier über irgendwelche realen Vorfälle berichtet haben sollte, die diesen falschen Eindruck zu erwecken bei oberflächlicher Betrachtung in irgendeiner Art und Weise geeignet währen.

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