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Tradition verpflichtet

11:06 / 15·Ø6·2ØØ5
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Die Union will notfalls das Grundgesetz ändern, wenn der Bundespräsident sich auf eine Auflösung des Bundestages nicht wie geplant einlassen sollte.
Sie will also in diesem Falle „ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags ins Grundgesetz” einfügen – einen entsprechenden Gesetzesentwurf will man schon in der Schublade liegen haben.
Erinnern wir uns mal kurz ein bisschen zurück: Wie nach „Schröders Neuwahl-Coup” ja nun wiederholt in den Medien zu lesen war, wurde eine Selbstauflösung des Parlaments im Deutschen Grundgesetz nicht mehr vorgesehen, weil man damit in der Weimarer Republik schlechte Erfahrungen gemacht hatte – unter anderem wurde ja so der Aufstieg der NSDAP eigentlich erst ermöglicht.
Es hat also durchaus gute Gründe, dass eine Selbstauflösung des Bundestages in unserem Grundgesetz nicht vorgesehen ist – und jetzt will die CDU/CSU eben diese Möglichkeit wieder einführen. Vor lauter Geilheit auf das schnellstmögliche Wiedererlangen der „Macht” ist sich dieser Haufen also nicht einmal zu schade ganz offen zu zeigen, in welch „guter Tradition” er steht.

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